Kautionsabrechnung erstellen
Nach Mietende: Kaution plus Zinsen, abzüglich berechtigter Forderungen – mit fertigem Schreiben an den Mieter.
Das Wichtigste zur Mietkaution
- Höhe: höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter darf in drei Monatsraten zahlen.
- Anlage: getrennt vom Vermögen des Vermieters, zum üblichen Sparzins. Die Zinsen gehören dem Mieter.
- Rückzahlung: nach Mietende mit angemessener Prüfungszeit – in der Regel einige Monate, je nach Einzelfall.
- Einbehalt: Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Teil zurückbehalten werden.
- Abzüge: nur fällige und belegbare Forderungen – normale Abnutzung ist kein Schaden.
Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.