Ratgeber

Müllgebühren in der Nebenkostenabrechnung

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Die Gebühren für die Müllabfuhr sind umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Verteilt wird nach Wohnfläche – oder nach Personen, wenn das vereinbart ist. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a BGB).

Was dazugehört

Sperrmüll, den Mieter oder Dritte unerlaubt auf Gemeinschaftsflächen wie Hof oder Keller abstellen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls dazugehören (Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 137/09). Die Entsorgung von Ihrem eigenen Sperrmüll, etwa nach einer Entrümpelung, gehört nicht in die Abrechnung.

Auch ein Dienstleister, der die Tonnen regelmäßig kontrolliert und falsch sortierten Müll nachsortiert, ist umlagefähig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 117/21).

Was nicht dazugehört

Personen oder Fläche?

Schlüssel Vorteil Achtung
Wohnfläche Einfach, gilt ohne Vereinbarung Alleinstehende in großen Wohnungen zahlen viel
Personen Näher am tatsächlichen Müll Muss vereinbart sein; Personenzahl je Wohnung aktuell halten

Wohnen Sie selbst im Haus, zählen Ihre Personen bzw. Ihre Fläche mit. Den Anteil leerer Wohnungen trägt ebenfalls der Vermieter.

Rechenbeispiel

Haus mit 4 Wohnungen, 300 m², 8 Personen. Müllgebühren 640 € im Jahr. Eine Wohnung hat 75 m² und 3 Bewohner:

Gewerbe im Haus

Erzeugt ein Laden oder ein Restaurant deutlich mehr Müll, kann es unbillig sein, alles gemeinsam zu verteilen. Am saubersten: eigene Tonnen für das Gewerbe und getrennte Gebühren.

Im Rechner

Bei „Müllbeseitigung“ ist der Schlüssel „Personen“ vorbelegt. Steht im Mietvertrag nichts dazu, stellen Sie ihn auf „Wohnfläche“. Bei Mieterwechsel teilt NebenkostenKlar tagesgenau auf.