Gebäudeversicherung und Haftpflicht auf Mieter umlegen
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt: Die Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Versicherungen, die vor allem Ihre eigenen finanziellen Interessen schützen – etwa Rechtsschutz oder eine separate Mietausfallversicherung – zahlen Sie selbst.
Umlagefähig
| Versicherung | Hinweis |
|---|---|
| Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser) | ausdrücklich in § 2 Nr. 13 BetrKV genannt |
| Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Starkregen) | ausdrücklich genannt |
| Glasversicherung | ausdrücklich genannt |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | „Haftpflichtversicherung für das Gebäude“ |
| Haftpflicht für Öltank und Aufzug | ausdrücklich genannt |
Enthält Ihre Gebäudeversicherung einen Baustein für Mietausfall nach einem Gebäudeschaden (z. B. nach einem Brand), dürfen Sie die Prämie trotzdem vollständig umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 06.06.2018, VIII ZR 38/17).
Nicht umlagefähig
- Separate Mietausfallversicherung (z. B. gegen Zahlungsausfall des Mieters) – sie schützt vor allem Sie als Vermieter
- Vermieter-Rechtsschutz
- Ihre eigene Hausratversicherung
- Schäden, die Sie selbst tragen, etwa eine Selbstbeteiligung im Schadensfall – umlegen dürfen Sie die laufende Prämie, nicht den Schaden
Wirtschaftlich bleiben
Auch bei Versicherungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB). Steigt die Prämie stark, lohnt ein Vergleichsangebot – und sei es nur, um bei Rückfragen zu zeigen, dass der Preis marktüblich ist.
Rechenbeispiel
Wohngebäudeversicherung 890 €, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 110 €, zusammen 1.000 € im Jahr. Haus mit 210 m², die Wohnung hat 70 m²: 1.000 € × 70 ÷ 210 = 333,33 €.
Wohnen Sie selbst im Haus oder steht eine Wohnung leer, zählt deren Fläche mit – diesen Anteil tragen Sie.
Welcher Zeitraum zählt?
Der Versicherungszeitraum deckt sich oft nicht mit dem Kalenderjahr. Rechnen Sie den Beitrag auf den Abrechnungszeitraum um, oder setzen Sie einheitlich die im Abrechnungsjahr fälligen Beiträge an – Hauptsache, Sie bleiben Jahr für Jahr bei derselben Methode.
Eigentumswohnung
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung steckt die Gebäudeversicherung in der Hausgeldabrechnung. Wie Sie den Betrag übernehmen, steht im Ratgeber Eigentumswohnung vermietet.
Im Rechner
Tragen Sie bei „Sach- und Haftpflichtversicherung“ die Summe der umlagefähigen Prämien ein. Nicht umlagefähige Verträge lassen Sie weg.