Ratgeber

Wasser und Abwasser abrechnen ohne Wohnungszähler

Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt: Gibt es nur den Hauptwasserzähler des Hauses, verteilen Sie Wasser und Abwasser nach dem vereinbarten Schlüssel – ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Sobald der Verbrauch jeder Wohnung erfasst wird, müssen Sie nach Verbrauch abrechnen.

Was zu den Wasserkosten gehört

Wasserversorgung (§ 2 Nr. 2 BetrKV):

Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV):

Nicht dazu gehören Reparaturen an Leitungen, Rohrbruch-Schäden oder der Kauf neuer Zähler.

Fläche oder Personen?

Schlüssel Passt, wenn … Achtung
Wohnfläche nichts anderes vereinbart ist Wenige Bewohner auf viel Fläche zahlen viel
Personen er im Mietvertrag vereinbart ist Personenzahl je Wohnung aktuell halten, Wechsel tagesgenau berücksichtigen

Wichtig: Gerechnet wird mit dem ganzen Haus – auch Ihre eigene Wohnung und leere Wohnungen zählen mit. Deren Anteil tragen Sie.

Rechenbeispiel

Haus mit 3 Wohnungen, 210 m², 6 Bewohner. Wasser 1.150 € und Abwasser 980 €, zusammen 2.130 €. Die Wohnung A hat 70 m² und 1 Bewohner:

Der Unterschied ist groß. Deshalb lohnt ein Blick in den Mietvertrag, bevor Sie rechnen.

Gartenwasser und Gewerbe

Wenn Wohnungszähler eingebaut werden

Wird der Verbrauch jeder Wohnung erfasst, sind die Kosten nach Verbrauch umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Ob der Einbau von Kaltwasserzählern Pflicht ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslands – für Neubauten ist das in den meisten Ländern vorgesehen, für Bestandsgebäude ist es unterschiedlich geregelt.

Warmwasser

Läuft Warmwasser über eine zentrale Anlage, gilt die Heizkostenverordnung – die Kosten kommen in der Regel vom Messdienst. Mehr im Ratgeber Heizkosten & CO₂-Kosten.

Im Rechner

Ohne Wohnungszähler stellen Sie bei „Wasserversorgung“ und „Entwässerung / Abwasser“ den Schlüssel von „Wasserverbrauch“ auf „Wohnfläche“ oder „Personen“ – je nach Mietvertrag. Mehr zu den Schlüsseln im Ratgeber Umlageschlüssel.