Die 9 häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Stand: Oktober 2026 · Rechenhilfe, keine Rechtsberatung
Die meisten Streitigkeiten um Nebenkosten entstehen durch wenige, immer gleiche Fehler. Diese Liste hilft beim Gegenprüfen.
1. Frist verpasst
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Danach ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. → Frist
2. Abrechnungszeitraum länger als 12 Monate
Ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ist unzulässig.
3. Leerstand auf die Mieter verteilt
Kosten für leerstehende Wohnungen trägt der Vermieter. Deshalb immer mit der Gesamtfläche des Hauses rechnen, nicht nur mit den vermieteten Flächen.
4. Reparaturen und Verwaltung mit drin
Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungs- und Kontoführungskosten sind keine Betriebskosten. Besonders bei Hauswart-Rechnungen genau hinschauen. → Hausmeisterkosten
5. Nicht vereinbarte Kosten umgelegt
Umlegen dürfen Sie nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. „Sonstige Betriebskosten“ müssen einzeln benannt sein.
6. Kabel-TV nach Juli 2024 noch abgerechnet
Seit 1. Juli 2024 sind Kabel-TV-Kosten in der Regel nicht mehr umlagefähig.
7. Falsche Vorauszahlungen abgezogen
Abzuziehen sind die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen, nicht die vereinbarten. Hat ein Mieter zwei Monate nicht gezahlt, werden auch nur zehn Monate angerechnet.
8. Mieterwechsel nicht zeitanteilig
Wer nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt hat, zahlt auch nur ein halbes Jahr. → Mieterwechsel
9. Umlageschlüssel nicht erklärt
Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein: Gesamtkosten, Schlüssel, Gesamtbasis (z. B. 210 m²), sein Anteil (z. B. 70 m²) und sein Betrag.
So vermeiden Sie die Fehler
NebenkostenKlar rechnet mit der Gesamtfläche, teilt tagesgenau, zeigt Gesamtkosten, Schlüssel und Basis in jeder Zeile und prüft mit einer Summenkontrolle, ob alles aufgeht.